Eine Remonstration in Jura ist ein Antrag auf Neubewertung einer Prüfungsleistung (Zwischenprüfung, Seminararbeit, Examensklausur u.a.) bei einer durchgefallenen Prüfungsleistung. Die Remonstration in Jura wird auch Widerspruch bzw. Prüfungsanfechtung genannt. Eine Prüfungsleistung sollte man dann anfechten, wenn die Korrektur einer Klausur bzw. Hausarbeit/Seminararbeit in Jura fehlerhaft ist. Fehlerhaft ist die Korrektur, wenn vertretbare Lösungen als falsch gewertet werden oder Geprüftes als fehlend bewertet wird. Die Remonstration in Jura ist ein Rechtsbehelf, um gegen eine fehlerhaft bewertete Prüfungsleistung in Jura vorzugehen. Das Verfassen eines Remonstration in Jura ist schwierig. Zum einen sind bestimmte Formalien bei einer Remonstration in Jura einzuhalten. Zum anderen sollten die einzelnen Kritikpunkte der Remonstration klar gegliedert und eingehend begründet werden. Für eine erfolgreiche Anfertigung einer Remonstration in Jura ist es wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Repetitor und Jurist kann besser beurteilen, ob eine Anfechtung bzw. Remonstration einer Examensklausur bzw. universitären Klausur/Hausarbeit in Jura sinnvoll erscheint. Außerdem setzt eine Remonstration in Jura formale und inhaltliche Anforderungen voraus, die ein damit erfahrener Jurist besser meistert als der Jurastudent bzw. Rechtsreferendar, der die Klausur bzw. Hausarbeit eigens verfasst hat und daher seine eigene Prüfungsleistung auch nicht unvoreingenommen beurteilen kann. Eine Prüfungsanfechtung in Jura erfolgt also in einem ersten Schritt durch Einlegung eines Widerspruchs bzw. einer Remonstration. Sollte die Remonstration nicht Erfolg haben, kann in einem zweiten Schritt an die Erhebung einer Anfechtungsklage an das Verwaltungsgericht gedacht werden. Die Einlegung eines Widerspruchs bzw. einer Anfechtungsklage verlangt eine große Erfahrung im Bereich des Prüfungsrechts. Seit 20 Jahren arbeite ich hauptberuflich als Repetitorin für mein juristisches Repetitorium und verfüge so über eine lange Erfahrung. Ich helfe Jurastudenten und Examenskandidaten, die durch eine Schein-Klausur oder durch das Juristische Staatsexamen durchgefallen sind, selbstverständlich auch außerhalb von Bayern!
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