Hilfe bei einer Prüfungsanfechtung/Remonstration
Eine Remonstration ist ein Antrag auf Neubewertung einer Prüfungsleistung. Sie wird auch Widerspruch bzw. Prüfungsanfechtung genannt.
Eine Remonstration sollte man dann einlegen, wenn die Korrektur fehlerhaft ist. Fehlerhaft ist die Korrektur, wenn vertretbare Lösungen als falsch gewertet werden oder Geprüftes als fehlend bewertet wird.
Das Verfassen einer Remonstration ist schwierig. Daher ist es wichtig, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Repetitor und Jurist kann einerseits besser beurteilen, ob eine Anfechtung bzw. Remonstration sinnvoll erscheint. Andererseits setzt eine Remonstration formale und inhaltliche Anforderungen voraus, die ein damit erfahrener Jurist besser meistert als der Student, der die Klausur bzw. Hausarbeit eigens verfasst hat und daher seine eigene Leistung auch nicht unvoreingenommen beurteilen kann.
Eine Prüfungsanfechtung erfolgt also in einem ersten Schritt durch Einlegung eines Widerspruchs. Sollte der Widerspruch nicht Erfolg haben, kann in einem zweiten Schritt an die Erhebung einer Anfechtungsklage an das Verwaltungsgericht gedacht werden. Die Einlegung eines Widerspruchs bzw. einer Anfechtungsklage verlangt eine große Erfahrung im Bereich des Prüfungsrechts.
Ich biete seit vielen Jahren eine erfolgreiche und umfassende Hilfe bei Prüfungsanfechtungen an.
Kontakt und Information:
Rechtsanwältin Vera Laun
Ohmstr. 11, 80802 München
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