Unterricht Eignungsprüfung gem. § 16 EuRAG – Zulassung Rechtsanwalt EU

Seit vielen Jahren biete ich erfolgreich eine intensive und individuelle Vorbereitung auf die Eignungsprüfung gem. § 16 EuRAG an.

Der Unterricht kann sowohl im Einzel- als auch im Kleingruppenunterricht stattfinden. Möglich ist Präsenzunterricht vor Ort in München oder aber Unterricht per Skype. Auch ein Klausurenkurs (im Postversand) wird angeboten und ist nach Erarbeitung des Wissens notwendig.

Für alle Prüfungskandidaten, die nicht in der Umgebung von München wohnen, biete ich einen Fernklausurenkurs (Onlineklausurenkurs) sowie Unterricht per Zoom an.

Wer Hilfe zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung gem. §§ 16, 17 EuRAG benötigt, kann sich gerne an mich wenden.

Auch wenn Sie nicht in Bayern leben, helfe ich Ihnen tatkräftig!

§ 16 EuRAG
Eignungsprüfung
(1) Eine natürliche Person, die eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts (§ 1) berechtigt, kann eine Eignungsprüfung ablegen, um zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden.
(2) Eine Berufsausbildung, die nicht überwiegend in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattgefunden hat, berechtigt zur Ablegung der Eignungsprüfung nur, wenn der Bewerber den Beruf eines europäischen Rechtsanwalts tatsächlich und rechtmäßig mindestens drei Jahre ausgeübt hat und dies von demjenigen der genannten Staaten bescheinigt wird, der die Ausbildung anerkannt hat.

Diese Eignungsprüfung wird in Bayern nicht mehr angeboten. Sie wird durchgeführt durch das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg. Die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird in Deutschland ferner von den Prüfungsämtern Düsseldorf und Berlin durchgeführt. Seit vielen Jahren biete ich im Einzel- und Gruppenunterricht eine Vorbereitung auf die Eignungsprüfung in Berlin, Stuttgart und Düsseldorf an.